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CARE TEAM / NOTFALL- UND KRISENTELEFON

Brauchst du Soforthilfe – hast du einen Notfall?

Für unseren Verband haben wir ein Krisentelefon eingerichtet. Ein kompetentes Team steht dir persönlich oder auch Verantwortungsträgern von Gemeinden, Schulungen oder Events gerne zur Seite.

Du erreichst uns über die Hotline: 044 366 65 67

Prävention von sexuellen Übergriffen – Bei uns sollen Menschen sicher sein!

Unser Konzept

Um die Prävention des sexuellen Missbrauchs im Verband youthnet SPM und den Kirchen der Schweizerischen Pfingstmission (SPM) sicherzustellen, besteht ein Konzept mit folgenden Dokumenten:

1. Eine Broschüre: «Prävention des sexuellen Missbrauchs in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit»: Dieses Büchlein umfasst die grundlegenden Werte, Massstäbe und Regeln, welche wir als Elemente in der Prävention des sexuellen Missbrauchs in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sehen.

Diese Broschüre kann bei unserer Materialstelle für 5.00 CHF bezogen werden

2. Eine «Selbstverpflichtung – Prävention sexuellen Missbrauchs in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit»: Diese Selbstverpflichtung enthält die grundlegenden Richtlinien, welche von angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeitern unterschrieben werden sollte. Das Formular kann von der Kirche mit eigenen Werten für die Leiterschaft ergänzt werden.

3. Schulungsmaterial: Um Mitarbeiter schulen zu können, stellen wir den Kirchen und der gesamten Kinder- und Jugendarbeit von youthnet Schulungsmaterial zur Verfügung.

4. Es besteht ein Downloadbereich, auf welchem Selbstverpflichtung / Vorlagen und Schulungsmaterial für Kirchen und Leiter zu Verfügung stellt.

Download Bereich

Dafür stehen wir!

Als Verband arbeiten wir mit einer externen Fachstelle zusammen. Diese ist dabei das Kompetenzzentrum in Fragen des sexuellen Missbrauchs. Wir haben beschlossen, deren Richtlinien nachzukommen. Angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter des Verbandes verpflichten sich zu folgenden 3 Punkten (den Mitgliedskirchen empfehlen wir, dies eben so zu tun):

1. Die Mitarbeiter respektieren und schützen die sexuelle, psychische und körperliche Unversehrtheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe dulden wir nicht.

2. Wenn ein Mitarbeiter Kenntnis davon hat, dass diese Unversehrtheit gefährdet ist, informiert er die Ombudsstelle seiner Lokalkirche oder diejenige des Verbandes (siehe Website).

3. Ein Mitarbeiter trägt zur Klärung des Verdachts bei, wenn er selbst einer Grenzverletzung oder eines sexuellen Übergriffes beschuldigt wird.

Unsere Anlaufstellen

  • CARE-TEAM SPM (die Schweizerische Pfingstmission) hat ein Notfall- und Krisentelefon eingerichtet und unterhält ein Care-Team (siehe oben), welches für Beratung und Unterstützung vor Ort aufgeboten werden kann.
  • FACHSTELLEN youthnet SPM:  Der Kinder- und Jugendarbeitsverband der Schweizerischen Pfingstmission betreibt verschiedene Fachstellen (siehe weiter unten). Unsere Fachstellen stehen in erster Linie den Ombudstellen der Lokalkirchen als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie können aber im Notfall auch direkt kontaktiert werden.
  • OMBUDSSTELLEN Lokalkirchen: Wir gehen davon aus, dass jede Lokalkirche eine eigene Ombudsstelle eingerichtet hat. Diese soll an geeigneter Stelle allen Verantwortungsträgern der Kirche, den Eltern, der Leiterschaft und den Kinder und Jugendlichen der lokalen Arbeit kommuniziert werden.

Fachstellen

FACHSTELLE ZÜRICH


Hanspeter Häring
Riedstrasse 3
8953 Dietikon
079 359 57 86

FACHSTELLE MITTELLAND


Daniel Peyer
Leiter Beratungsdienst / Seelsorge
Funkenpark
Im Rank 4
4800 Zofingen
062 752 65 00

FACHSTELLE WEST


Hanni Zurbrügg
Hubel 140
3716 Kandergrund
033 671 41 66

Rechtsberatung

Hast du als Leiter Fragen in deinem Dienst bezüglich des öffentlichen oder privaten Rechts?

Unser Rechtsberater Dr. iur. et lic. theol. Markus Koch gibt dir gerne Auskunft.

Bitte melde dich bei uns im Sekretariat, wir vermitteln dir die Adresse unseres Rechtsberaters gerne weiter.

Seelsorge und Anlaufstellen bei sexuellen Übergriffen

Falls du in grosse seelsorgerliche Nöte geraten bist, darfst du dich gerne an deine Ombudstelle deiner Gemeinde wenden.

Falls diese nicht bekannt ist, oder du aus speziellen Gründen diese nicht in Anspruch nehmen möchtest, darfst du dich zu jeder Zeit an eine unserer Fachstellen wenden.

Offizielle Website von:

Charta christlicher Kinder- und Jugendarbeit:

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