Prävention von sexuellen Übergriffen – Bei uns sollen Menschen sicher sein!
Unser Konzept
Um die Prävention des sexuellen Missbrauchs im Verband youthnet SPM und den Kirchen der Schweizerischen Pfingstmission (SPM) sicherzustellen, besteht ein Konzept mit folgenden Dokumenten:
1. Eine Broschüre: «Prävention des sexuellen Missbrauchs in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit»: Dieses Büchlein umfasst die grundlegenden Werte, Massstäbe und Regeln, welche wir als Elemente in der Prävention des sexuellen Missbrauchs in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sehen.
Diese Broschüre kann bei unserer Materialstelle für 5.00 CHF bezogen werden
2. Eine «Selbstverpflichtung – Prävention sexuellen Missbrauchs in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit»: Diese Selbstverpflichtung enthält die grundlegenden Richtlinien, welche von angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeitern unterschrieben werden sollte. Das Formular kann von der Kirche mit eigenen Werten für die Leiterschaft ergänzt werden.
3. Schulungsmaterial: Um Mitarbeiter schulen zu können, stellen wir den Kirchen und der gesamten Kinder- und Jugendarbeit von youthnet Schulungsmaterial zur Verfügung.
4. Es besteht ein Downloadbereich, auf welchem Selbstverpflichtung / Vorlagen und Schulungsmaterial für Kirchen und Leiter zu Verfügung stellt.
Dafür stehen wir!
Als Verband arbeiten wir mit einer externen Fachstelle zusammen. Diese ist dabei das Kompetenzzentrum in Fragen des sexuellen Missbrauchs. Wir haben beschlossen, deren Richtlinien nachzukommen. Angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter des Verbandes verpflichten sich zu folgenden 3 Punkten (den Mitgliedskirchen empfehlen wir, dies eben so zu tun):
1. Die Mitarbeiter respektieren und schützen die sexuelle, psychische und körperliche Unversehrtheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe dulden wir nicht.
2. Wenn ein Mitarbeiter Kenntnis davon hat, dass diese Unversehrtheit gefährdet ist, informiert er die Ombudsstelle seiner Lokalkirche oder diejenige des Verbandes (siehe Website).
3. Ein Mitarbeiter trägt zur Klärung des Verdachts bei, wenn er selbst einer Grenzverletzung oder eines sexuellen Übergriffes beschuldigt wird.
Unsere Anlaufstellen
- CARE-TEAM SPM (die Schweizerische Pfingstmission) hat ein Notfall- und Krisentelefon eingerichtet und unterhält ein Care-Team (siehe oben), welches für Beratung und Unterstützung vor Ort aufgeboten werden kann.
- FACHSTELLEN youthnet SPM: Der Kinder- und Jugendarbeitsverband der Schweizerischen Pfingstmission betreibt verschiedene Fachstellen (siehe weiter unten). Unsere Fachstellen stehen in erster Linie den Ombudstellen der Lokalkirchen als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie können aber im Notfall auch direkt kontaktiert werden.
- OMBUDSSTELLEN Lokalkirchen: Wir gehen davon aus, dass jede Lokalkirche eine eigene Ombudsstelle eingerichtet hat. Diese soll an geeigneter Stelle allen Verantwortungsträgern der Kirche, den Eltern, der Leiterschaft und den Kinder und Jugendlichen der lokalen Arbeit kommuniziert werden.
Fachstellen
Wir sind im Aufbau von einem neuem Prävention- und Schutzkonzeptes für den Verband.
In diesem Prozess werden auch die Fachstellen neu definiert. Bis dahin können die Anlaufstellen kontaktiert werden.
Melde- und Anlaufstellen youthnet SPM
Markus Hediger
Leiter youthnet SPM
Nationalleiter Royal Rangers
Pastor Silbern Church Dietikon
E-Mail: markus.hediger@youthnet.ch
Mobile: 079 571 43 07
Cristina Jordi
Lehrerin
Psychologin i.A.
Fachliche Mitarbeiterin Schutzkonzept SPM
E-Mail: hedigercristina@gmail.com
Mobile: 078 904 10 46
Stefanie Neukom
Pastorin Kinder und Jugend Silbern Church, Dietikon
Fachliche Mitarbeiterin Schutzkonzept SPM
E-Mail: stefanie.neukom@silbern.church
Mobile: 079 843 32 04
Clearingstelle Freikirchen Schweiz
Falls du dich gerne ausserhalb unseres Verbandes beraten möchtest, darfst du dich gerne an die Clearingstelle von Freikirchen Schweiz wenden:
Hast du als Leiter Fragen in deinem Dienst bezüglich des öffentlichen oder privaten Rechts?
Unser Rechtsberater Dr. iur. et lic. theol. Markus Koch gibt dir gerne Auskunft.
Bitte melde dich bei uns im Sekretariat, wir vermitteln dir die Adresse unseres Rechtsberaters gerne weiter.
Falls du in grosse seelsorgerliche Nöte geraten bist, darfst du dich gerne an deine Ombudstelle deiner Gemeinde wenden.
Falls diese nicht bekannt ist, oder du aus speziellen Gründen diese nicht in Anspruch nehmen möchtest, darfst du dich zu jeder Zeit an eine unserer Fachstellen wenden.









