Jugendurlaub

Jugendurlaub – die Definition
Jugendurlaub wird jungen Leuten gewährt, die „unentgeltlich leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation sowie die dazu notwendige Aus- und Weiterbildung“ (Art. 329e OR) leisten.

Dein Anspruch
Der Jugendurlaub kann von Jugendlichen unter 30 Jahren bezogen werden und beträgt maximal fünf Arbeitstage pro Jahr.

Wenn das Gesuch zwei Monate vor dem Urlaub beim Arbeitgeber (Lehrmeister/in, Personalchef/in) eingeht, ist er/sie verpflichtet, den Urlaub unentgeltlich zu gewähren. Auf Verlangen ist eine Bestätigung der Trägerorganisation des Anlasses (Jugendverband, Sportverband, J+S-Amt, etc.) beizulegen. Viele Arbeitgeber bezahlen diese Woche für ehrenamtliche Tätigkeit – Fragen kostet nichts!

Erwerbsausfall
Beim Besuch von J+S Kaderkursen (Ab Stufe Experte) erhältst du „EO“ (informiere dich bitte bei training@youthnet.ch). Mit einer ausgefüllten Bestätigung kann der Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse, bei der er angeschlossen ist, den entstandenen Erwerbsausfall geltend machen.